#FAQ

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In diesem Bereich haben wir einige Fragen mit kurzen Antworten für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf die Fragen im Detail deutlich umfangreicher sein kann.

Webapps

Brauche ich eine Einwilligung der Eltern, wenn ich eine App / Webseite mit Anmeldung verwenden möchte? 

Ja, jedoch gibt es kein Musterformular dafür. Meist werden die Formulare von den Herstellern nach Abschluss einer Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt. 

Kann ich Klarnamen meiner Schülerinnen und Schüler in einer App / auf einer Webseite verwenden? 

Ja, Sie benötigen dann aber einen AV-Vertrag (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) gem. Art 28 Eu-DS-GVO. 
Alternative: keine Klassennamen übernehmen und nicht die Klarnamen der Kinder verwenden.

Darf ich Erklärvideos für Kinder bereitstellen?

Ja, Sie können diese selbst produzieren oder verlinken. Achten Sie auf eine mögliche Altersstufe für Ihre Kinder. Außerdem sollten sich die Schülerinnen und Schüler nicht anmelden müssen.

Weitere Infos zu YouTube befinden sich weiter unten auf der Seite.

Kann ich das Tool „Classcraft“ einsetzen?

Nein, das dürfen Sie nicht, da die Daten auf amerikanischen Servern gespeichert werden und somit eine DSGVO – konforme Nutzung nicht möglich ist. 

Darf ich die Seite Learningapps.org nutzen?

Ja, aber achten Sie bitte darauf auf Klarnamen der Kinder zu verzichten. Laden Sie außerdem nur Material hoch, welches Sie (einschließlich Bilder) selbst erstellt haben.

Darf ich die Seite Learningview.org nutzen?

Eine grundsätzliche Empfehlung hierfür ist schwierig, da die Server in der Schweiz stehen und somit die Nutzung wegen der DSGVO problematisch ist. Ein Anlegen von Klassen und Schüleraccounts ist daher nicht möglich. 

Darf ich Padlet nutzen, um Material bereitzustellen?

Ja, Padlet kann genutzt werden. Laden Sie nur Material hoch, welches Sie (einschließlich Bilder) selbst erstellt haben.

Ist es möglich Videos von Sofatutor für meine Klasse bereitzustellen?

Ja, sofern alle Zugang zu den Videos haben und sie für die gegenwärtigen Lerninhalte relevant sind. 

Dürfen Filesharingplattformen, wie WeTransfer, genutzt werden?

Ja, das ist mit Einschränkungen möglich. Beachten Sie bitte, dass Sie nur Material hochladen, welches Sie (einschließlich Bilder, Videos) selbst erstellt haben. Die Nutzung des Dienstes ist erst ab 16. Jahren erlaubt.

Verpacken Sie Ihre Dateien, die Sie per WeTransfer verschicken, in ein passwortgeschütztes, verschlüsseltes Dateiarchiv. Das erledigen Sie ganz schnell und einfach mit dem Gratisprogramm 7-Zip.
Alternative: Nutzen Sie Ihren Microsoft OneDrive – Account, um Daten für Ihre Klasse bereitzustellen.
Sichern Sie die Daten bitte immer mit einem Passwort.

Ist es möglich mit Kindern via Videochat in Kontakt zu treten?

Ja, es ist möglich. Ein gutes Programm dafür ist https://jitsi.org

Bitte nutzen Sie nicht Skype o.ä., da hier die Server für ein Benutzerkonto sich nicht im europäischen Raum befinden und somit eine DSGVO – konforme Nutzung von Skype leider nicht möglich ist. 

Office365

Wie richte ich ein Email – Konto bei Office365 ein?

Zur Erstanmeldung bei Office365 rufen Sie die Internetseite https:\\portal.office.com (ohne www) auf und geben Ihren Benutzernamen sowie Ihr Initialpasswort ein.
Ändern Sie danach Ihr Passwort. 
Laden Sie, wenn Sie möchten, die Office Apps auf Ihren PC/Mac herunter. 

Kann ich Microsoft Teams mit meiner Klasse bereits nutzen?

Nein, derzeit haben nur Lehrkräfte in Nürnberg einen Office365 – Zugang. Schülerinnen und Schüler folgen später. 

Datenschutz und Urheberrecht

Welche Suchmaschinen gibt es abseits von Google? 

Für Kinder gibt es Kindersuchmaschinen wie zum Beispiel FragFinn.de, Blinde Kuh oder Helles Köpfchen. Soll eine Standardsuchmaschine verwendet werden, wäre Duckduckgo eine Alternative zu Google, da dort angeblich keine persönlichen Daten gesammelt werden.

Darf ich Unterrichtsmaterialien, wie Arbeitsblätter von Verlagen digital weitergeben an Schülerinnen und Schüler meiner Klasse? 

Nein, das dürfen Sie nicht, da leider aus urheberrechtlichen Gründen eine digitale Weitergabe nicht möglich. Eine anschließende Vervielfältigung kann nicht ausgeschlossen werden.

Darf ich einen eigenen YouTube – Kanal eröffnen für meine Klasse? 

Ja, einen YouTube-Kanal zu eröffnen, um Kolleginnen und Kollegen oder den Schülerinnen und Schülern etwas beizubringen ist immer möglich. Im Video dürfen jedoch keine urheberrechtlich geschützten Inhalte verwendet werden. Am besten selber an der Tafel oder am Whiteboard arbeiten oder selbsterstellte Präsentationen verwenden.

Weitere Fragen zu YouTube

Darf ich selbst Youtube – Videos produzieren und für meine SuS bereitstellen?

Die Weitergabe von Links auf private Youtubekanäle ist nicht problematisch, wenn Sie der Monetarisierung Ihrer Videos widersprochen haben. D.h. Sie zeigen keine Werbung vor oder während des Videos. 

Darf ich einen Link zu einem Video eines anderen Youtube – Accounts anbieten? 

Hier sind die Inhalte schwer kontrollierbar und SuS Videos zu senden, die mit Werbung versehen sind, käme einer Werbung für ein Produkt gleich.

Ist das Video, das ich von Youtube verlinken möchte, auch legal?

Ob ein Video legal zu Youtube hochgeladen wurde, ist teils schwer erkennbar. Am besten nehmen Sie nur Videos von Kanälen, bei denen die Betreiber verifiziert sind. Z.B. Logo von von KiKa, oder Quarks von den öffentlich Rechtlichen Sendern. Hier können Sie sicher sein, dass das Copyright eingehalten wurde.

Bitte bedenken Sie auch immer, dass YouTube ein kommerzielles Unternehmen ist. Dieses generiert Einkommen unter anderem durch die Vermarktung von Werbung vor und während der Videos auf dem Portal. Wenn Sie einem Schüler einen Link weiterleiten machen Sie damit indirekt Werbung für Produkte. Für welche Produkte hängt vom Surfverhalten des Besuchers ab und kann daher nicht zwingend im Vorfeld beeinflusst werden. 

Gibt es eine Alternative zu YouTube? 

Seit Kurzem haben Sie einen Microsoft365 – Account über die Stadt Nürnberg. Hier ist auch automatisch das Programm OneDrive dabei (eine Art Cloudfestplatte für Sie mit 1 Terabyte Speicher)

Sie können Videos dort hochladen und den Link an die Empfänger versenden. Diese können dann entscheiden, ob sie das Video direkt ansehen, oder herunterladen wollen.

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