#Messengerdienste

Eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit, wenn man sich an verschiedenen Orten befindet, ist die Kommunikation. Da Emails teils etwas “sperrig” sind und man manchmal einfach schnell kommunizieren möchte, bieten sich sog. Messengerdienste an. Hier gibt es große Unterschiede bei der Nutzung. Wir versuchen hier einen kleine Übersicht zu geben, welche Messengerdienste es gibt und welche in der Schule genutzt werden dürfen.

WhatsApp

Diese ist wohl die bekanntest App um schnell zu kommunizieren. Leider gehört WhatsApp zu Facebook und sammelt, auch wenn die Übertragung der Daten mittlerweile Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgt (d.h. keiner kann meine Unterhaltung lesen, außer dem der schreibt und dem, der empfängt) Anmeldedaten und andere Informationen zu Werbezwecken. Ferner darf die App in Europa erst ab 16 Jahren genutzt werden. Dies ist in den FAQ (den frequently asked questions, oder “oft gestellte Fragen” nachzulesen). Daher darf dieser Dienst in der Schule nicht verwendet werden.

Threema

Dieser Dienst stammt aus der Schweiz, wirbt aber damit, dass er dennoch DSGVO konform genutzt werden kann. Dies funktioniert, da sämtliche Daten (Chats, Medien, etc.) nur auf den Geräten der Nutzer gespeichert werden. Demnach erfolgt nur die Übertragung über Server in der Schweiz und ist zusätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt. Sie kann also nur von Sender und Empfänger gelesen werden. Für die Nutzung ist ferner keine Telefonnummer nötig. Die Kommunikation wird über Nicknames aufgebaut, die jeder sich selbst vergibt. Einziger Nachteil: Die App ist kostenpflichtig.
Hier geht es zum Download: https://threema.ch/de

Telegram

Der Betreiber hat seinen momentanen Sitz in Dubai, verteilt aber seine Speicherdienste in mehreren Ländern, damit diese nicht einfach zu finden, oder zu stehlen sind. Man muss sich einmalig mit seiner Mobilnummer registrieren, kann dann aber mit jedem Nutzer über seinen Nickname kommunizieren. D.h. man benötigt keine Nummern um mit jemandem in Kontakt zu treten. Entscheidet man sich für einen “Cloud-Chat” kann man die Nachrichten auf mehreren Geräten lesen und schreiben. Dann erfolgt eine Speicherung in der Cloud, von der die Entwickler aber versprechen, dass sie von niemandem entschlüsselt werden kann. Wenn man keine Speicherung in der Cloud wünscht (und damit eine DSGVO konforme Kommunikation), dann muss man sich für einen “geheimen Chat” entscheiden. Dieser wird dann nur auf den Geräten gespeichert, auf denen man die Unterhaltung begonnen hat. Der Messenger ist Plattformunabhängig und kann somit auf dem PC, dem Smartphone, oder dem Tablet genutzt werden.
Hier geht es zum Download: https://telegram.org

Schul.Cloud

Schul.Cloud ist ein deutsches Unternehmen, welches seine Server ebenfalls in Deutschland stehen hat. Eine Registrierung muss immer über die Schulleitung erfolgen, welche dann einen Brief erhält, in dem die Zugangsdaten enthalten sind. Anschließend sollte der ADV Vertrag heruntergeladen werden. Dann können Lehrer (die vorher ihr Einverständnis gegeben haben) hinzugefügt werden und Klassen erzeugt werden. Wenn man Schüler hinzufügen möchte, benötigt man das Einverständnis der Eltern (und von Schülerinnen und Schülern über 14 Jahren). Anschließend kann man aber mit Schülern, Eltern und KuK über den Chat kommunizieren. Zusätzlich kann man eine Datenablage nutzen und anderen Nutzern der eigenen Schule Dateien zur Verfügung stellen.
Hier geht es zur Registrierung: https://schul.cloud

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